|
Erhebliche baurechtliche Probleme bereitete die Realisierung des kompletten Wiederaufbau des 3-Familienhauses Huxel 29 in Sprockhövel. Erst durch Nachweis der Baufälligkeit und der Gefährdung der beteiligten Handwerker ließ sich die Kreisverwaltung dem Neubau im Außenbereich (gem. §35 BauGB) umstimmen. So konnte die Baumaßnahme von 9/97 bis 12/98 umgesetzt werden. |