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Erhebliche baurechtliche Probleme bereitete die Realisierung des kompletten Wiederaufbau des 3-Familienhauses Huxel 29 in Sprockhövel. ![]() Erst durch Nachweis der Baufälligkeit und der Gefährdung der beteiligten Handwerker ließ sich die Kreisverwaltung dem Neubau im Außenbereich (gem. §35 BauGB) umstimmen. So konnte die Baumaßnahme von 9/97 bis 12/98 umgesetzt werden.
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